Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25.05.2018 endgültig in Kraft getreten, und die Nachrichten dazu - gute wie weniger gute - reißen nicht ab.
Ich bleibe für Sie natürlich am Ball, und verfolge mit Argus-Augen was zu diesem Thema veröffentlicht wird. Da F/X Web Consulting einen Premium-Agentur-Vertrag mit eRecht24 hat, werde ich immer mit den aktuellsten Informationen und neuesten Entwicklungen rund um die DSGVO versorgt. Das Thema DSGVO macht mir zwar genauso wenig Spaß wie Ihnen, aber es hilft nichts - da "müssen wir durch".
Entsprechend haben wir auch unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website aktualisiert, und bitten Sie freundlichst um Kenntnisnahme.
Für unsere Neukunden sowie diejenigen unter Ihnen, die meine beiden vorherigen Kundeninformationen zur DSGVO verpasst haben sollten, hier die Direkt-Links zur Online-Version:
Aktuell haben sich seither noch weitere Änderungen und ggf. auch Handlungsbedarf für Sie ergeben. Bitte prüfen Sie diese darauf, ob diese Änderungen für Sie zutreffend sind, und nehmen Sie bitte bei Bedarf Kontakt zu mir auf.
Hier nun die neuesten Informationen und Empfehlungen zur DSGVO:
Cookie-Hinweis auf Webseiten (Cookie-Banner)
Möglicherweise ist Ihnen in den letzten Tagen und Wochen auch aufgefallen, dass immer mehr Webseiten eine Einblendung zu Cookies anzeigen, die man "wegklicken" kann bzw. muss, wenn man alles sehen können möchte. Diese Einblendungen werden meist Cookie-Hinweis oder Cookie-Banner genannt.
Woher kommt das?
Nun, es zeichnet sich leider ab, dass im Rahmen der DSGVO nun zusätzlich zu den entsprechenden Informationen in der Datenschutzerklärung auch noch dieser Cookie-Hinweis auf Webseiten erforderlich wird. Eigentlich soll dies erst mit der neuen ePrivacy-Verordnung der EU im kommenden Jahr (also 2019) geregelt werden.
Aber diverse Fachanwälte für Internetrecht und auch eRecht24 empfehlen mittlerweile einen solchen Cookie-Hinweis einzusetzen.
Hier finden Sie die Erläuterungen und Empfehlungen von eRecht24 dazu.
Lesen Sie dort bitte die Informationen zum Cookie-Hinweis nach, und entscheiden Sie dann selbst, ob Sie uns mit der Integration des Cookie-Banners beauftragen möchten. Selbstverständlich passen wir den Cookie-Hinweis auch farblich an Ihre Website an, und wir nutzen den von eRecht24 vorgeschlagenen Hinweistext. Sollten Sie hier eigene Vorstellungen haben, müssen Sie uns dies lediglich bei der Auftragserteilung mitteilen.
Wir selbst gehen jedenfalls auf "Nummer sicher" und haben den Cookie-Hinweis auf unserer Webseite integriert. Dort können Sie auch nachsehen, wie wir dies umgesetzt haben.
AV-Vertrag mit der Worldsoft AG
Die Worldsoft AG ist als Hosting-Provider verpflichtet, für ihre europäischen Kunden die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Die Worldsoft AG nimmt hierbei Ihnen gegenüber die Rolle eines Auftragsverarbeiters ein, sofern Sie deren Webhosting-Leistungen nutzen und (in der Backend-Datenbank OASIS oder der WBS) personenbezogene Daten von Privatpersonen mit Aufenthalt in der EU erheben oder verarbeiten.
Dies ist so gut wie immer dann der Fall, wenn Ihre Website auf dem Worldsoft-CMS aufgebaut wurde und Sie ein Kontaktformular, ein Registrierungsformular o.ä., oder das Blog- oder News-Modul mit Kommentarfunktion nutzen.
In diesem Fall benötigen Sie gemäß DSGVO zur rechtlichen Absicherung mit der Worldsoft AG einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung, kurz AV-Vertrag (früher auch Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag oder ADV-Vertrag genannt).
Die Worldsoft AG hat es für Sie als Kunden sehr einfach gemacht, diesen Vertrag mit der Worldsoft AG abzuschließen - alle Informationen dazu finden Sie auf der Worldsoft-Informationsseite zur Datensicherheit und DSGVO im Abschnitt Worldsoft ist Auftragsverarbeiter - Vertrag für Auftragsdatenverarbeitung (ADV).
AV-Vertrag mit F/X Web Consulting
Im Gegensatz zur Worldsoft AG bieten wir zwar keine Hosting-Dienstleistungen an, nehmen aber unter bestimmten Umständen für Sie ebenfalls die Rolle eines Auftragsverarbeiters für Sie als Auftraggeber ein - dies ist immer dann der Fall, wenn
- wir mit Ihnen einen Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen haben, oder
- wir Sie - wenn auch nur gelegentlich, d.h. per Einzelauftrag - bei der Umsetzung von Lösungen (z.B. Handhabung des CRM, Erstellung von Newslettern, etc.) oder Behebung von Problemen in OASIS oder der Worldsoft Business Suite (WBS) unterstützt haben oder unterstützen, und dies in der Vergangenheit oder aktuell entweder mit Ihren oder speziell für uns eingerichteten Zugangsdaten zu OASIS oder zur WBS umgesetzt haben.
Gemäß DSGVO liegt die Verantwortung für den Abschluss eines AV-Vertrags bei beiden Vertragsparteien, also Auftragsverarbeiter und Auftraggeber.
Wir haben bereits ein DSGVO-konformes AV-Vertragsmuster für unsere Kunden erstellt - falls Sie also der Auffassung sind, dass Sie einen AV-Vertrag mit uns benötigen, bitten wir Sie lediglich darum, sich aktiv mit uns in Verbindung zu setzen, um Ihnen unseren AV-Vertrag (weitestgehend vorausgefüllt) zuzusenden, und uns dann ein Exemplar vervollständigt und unterschrieben zurückzusenden.
Kunden, die einen Service- oder Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, brauchen nichts zu tun - diese erhalten von uns in den kommenden Tagen unseren AV-Vertrag zugesandt.
Allgemeine Hinweise zur DSGVO
Unsere Einführung zur DSGVO auf unserer Website haben wir bereits entsprechend der neuen Informationen aktualisiert.
Und da ich auch in den letzten Tagen noch so manches dazu gefragt wurde: ich erinnere sicherheitshalber nochmals an die wirklich hilfreiche und empfehlenswerte DSGVO-Broschüre für Unternehmen und Vereine vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht - dies insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der DSGVO, die unabhängig von Ihrer Website zu erfüllen sind!
Neue Kundenreferenz: SF Abwassertechnik
Abschließen möchte ich diesen doch arg DSGVO-lastigen Newsletters mit einer erfreulichen Information - nämlich unserer neuesten Kundenreferenz:
SF Abwassertechnik
Bereits Anfang Mai konnten wir eine neue Website fertigstellen, die natürlich auch bereits auf unserer Referenzenseite zu finden ist - Sie finden SF Abwassertechnik unter der Webadresse www.rohrreinigung-muenchen.de:
Ich bedanke mich an dieser Stelle nochmals herzlichst bei SF Abwassertechnik für die gute und stets angenehme Zusammenarbeit.
Und Ihnen wünsche ich einen angenehmen und erfolgreichen Start in die Woche!
Mit freundlichen Grüßen