Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
morgen, am 25.05.2018, tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) endgültig in Kraft.
Die meisten unserer Kunden haben unser Angebot zur Aktualisierung der Website gemäß DSGVO-Anforderungen angenommen, und wir haben uns seit unserem letzten Newsletter zu diesem Thema im März diesen Jahres weiterhin intensiv mit diesem Thema befasst.
Leider hat sich in den letzten Tagen noch eine Änderung in der Interpretation der Anforderungen an Formulare manifestiert, über die wir Sie in diesem Newsletter nun informieren möchten.
Worum geht es bei dieser Änderung?
Bei Formularen jeder Art auf einer Website muss eine datenschutzrechtlich wirksame Einwilligungserklärung vorhanden sein. Technisch kann dies durch eine Checkbox umgesetzt werden. Wer diese Checkbox anklickt, erklärt sich mit der Daten-verarbeitung einverstanden. Die Checkbox könnte beispielsweise wie folgt benannt werden: "Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden".
Wichtig hierbei ist, dass der Begriff Datenschutzerklärung tatsächlich zur Datenschutzerklärung auf der Website verlinkt ist, und die Checkbox als Pflichtfeld integriert wird, so dass ein Absenden des Formulars nur möglich ist, wenn die Checkbox zuvor aktiviert wird.
Hier exemplarisch dargestellt, wie wir selbst das auf unserer Website umgesetzt haben:
Was bedeutet das für Sie?
Bei den Kunden, für die wir erst kürzlich die Aktualisierung von Impressum und/oder Datenschutz vornahmen, haben wir dieses Thema gleich angesprochen und umgesetzt. Bei den Kunden, bei denen wir die Aktualisierung schon etwas früher vorgenommen haben, konnten wir dies nicht tun, da uns diese Anforderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.
Falls Ihre Website mit einem oder mehreren Formularen ausgestattet ist (Kontaktformular, Newsletter-Registrierungs-Formular, usw.) und Sie noch keine entsprechende Checkbox von uns integriert bekommen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Unsere kurze Einführung zur DSGVO auf unserer Website haben wir bereits entsprechend aktualisiert.
Ich erinnere Sie sicherheitshalber auch nochmals an unsere Kurzinfo zur empfehlenswerten DSGVO-Broschüre für Unternehmen und Vereine vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht - einige unserer Kunden haben sich explizit für diese Empfehlung bedankt, da sie ihnen beim Durchqueren des "DSGVO-Dschungels" sehr geholfen hat. Denn die DSGVO umfasst auch umfangreiche Dokumentationspflichten die unabhängig von Ihrer Website zu erfüllen sind.
Ich wünsche Ihnen einen schönen und erfolgreichen Tag.
Mit freundlichen Grüßen