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Guten Tag

 
auch wenn die Einschränkungen weiter andauern, bleiben wir zuversichtlich, dass Sie bald wieder ab dem Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB) Ihre Freunde und Familien besuchen oder einen wohlverdienten Urlaub in einem unserer Sonnenflugziele einlegen können. Überraschen Sie doch einfach Ihre Liebsten und buchen Sie schon jetzt eine Flugreise - Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Werfen Sie einen Blick in unseren FKB Sommerflugplan und nutzen Sie die attraktiven Frühbucher- und Flextarife der Airlines und Reiseveranstalter. Beachten Sie jedoch auch die aktuellen Einreiserichtlinien und Corona-Verordnungen sowie die Informationen zur Corona-Teststation am FKB.
 
 
Viele Grüße
Ihr Baden-Airpark Team

 

 

Corona-Teststation im öffentlichen Bereich des FKB-Terminals

 

Die von dem Unternehmen EMT Euroambulance LLC betriebene Corona-Teststation im öffentlichen Bereich des FKB-Flughafenterminals ist weiterhin täglich zwischen 12.00 Uhr und 17.00 Uhr besetzt. Durchgeführt werden sowohl Corona-Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests für Selbstzahler. Alle weiteren Informationen zur Anmeldung, Terminabsprache, Kosten und Auswertungsdauer erhalten Sie auf der Homepage www.ambulance-europa.de oder telefonisch unter Tel. 07144 / 879 7456.

   
 

 

Vorschau auf den Sommerflugplan und wichtige Information zum aktuellen Winterflugplan
   

Vorschau auf den FKB-Sommerflugplan 2021

Mit Beginn des Sommerflugplan 2021 (gültig ab 28.03.) steigt die Vielfalt der FKB-Sonnenflugziele sichtbar - beliebte Flugziele wie beispielsweise Alicante, Antalya, Barcelona, die griechischen Inseln Kreta und Rhodos, Rom oder Varna warten darauf bereist zu werden. Wizz Air verbindet den FKB neu ab 02.04. mit Pristina im Kosovo und ab 31.05. mit Cluj-Napoca in Rumänien. Alle Sonnenziele sind online im FKB-Sommerflugplan abrufbar.

Gebucht werden können alle FKB-Flüge direkt auf der Homepage der jeweiligen Fluggesellschaft oder online bzw. telefonisch in Ihrem Reisebüro.

   

Wichtige Informationen aus dem aktuell gültigen Winterflugplan 2020/2021

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie reduziert Ryanair den Winterflugplan am FKB auf die Verbindung nach Sofia. Uwe Kotzan, Geschäftsführer der Baden-Airpark GmbH, geht jedoch davon aus, dass Ryanair als langjähriger Kooperationspartner, das Flugangebot wieder aufstockt, sobald sich die Rahmenbedingungen bessern und die Nachfrage steigen wird.

Weitere FKB-Winterflugziele anderer Fluggesellschaften befinden sich online im aktuellen FKB-Winterflugplan (gültig bis 27.03.).

   
 

 

Neue Maskenpflicht an Flughäfen und in Flugzeugen und aktualisierte Einreiseverordnung

 

Neue Maskenpflicht an Flughäfen und in Flugzeugen

Für Reisende und sonstige Gäste gilt ab dem 6. Lebensjahr auf dem gesamten Flughafengelände (Land- und Luftseite, Transportwege zum Flugzeug) und an Bord der Flugzeuge die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Diese kann sowohl eine OP-Maske wie auch FFP2-Maske oder eine Maske mit der Kennung KN95/N95 ohne Ausatemventil sein. Masken sind von den Reisenden und Gästen mitzubringen.

Aktuelle Einreiseverordnung zunächst gültig bis 31. März

Die Test- und Nachweispflicht für die Herkunftsgebiete wurde verändert, es gilt der Oberbegriff Risikogebiet, man unterscheidet jetzt zwischen

  1. Gebieten mit erhöhtem Risiko für eine Infektion:
    Jeder Einreisende muss nach Aufenthalt in einem Risikogebiet spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen können.
  2. Gebieten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko. Dazu zählen:
    a) Hochinzidenzgebiete
    b) Virusvarianten-Gebiet
    Bei Einreise aus einem Hochinzidenz- oder einem Virusvarianten-Gebiet muss ein Nachweis über ein negatives Testergebnis bereits bei Einreise vorgelegt werden. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache, zu erbringen. Die Abstrichnahme darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.

Das RKI informiert über die aktuellen Risikogebiete unter: Risikogebiete nach RKI 

Zudem sind die Fluggäste weiterhin verpflichtet, sich online vor Abflug nach Deutschland zu registrieren Digitale Einreiseanmeldung. Die Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) bleibt ebenfalls unberührt. Verordnung für Ein- und Rückreisende in Baden-Württemberg.

Weitere Information für abreisende Passagiere:
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen der Zielländer und die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften täglich ändern können.

 

 
 
 
             
IMPRESSUM

Baden-Airpark GmbH
Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden

Victoria Boulevard A 106 | D-77836 Rheinmünster
Tel. 07229 662000 | Fax 07229 662309
info@baden-airpark.de | www.baden-airpark.de
Geschäftsführer: Uwe Kotzan
HRB 211181 | USt-Id.-Nummer: DE 213372717
Steuernummer: 99063 / 00652
 
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